Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Vertragsgegenstand
- „Der Hundeschulhof Ebern“ bietet Dienstleistungen im Bereich Hunde-Training, wie z.B. Einzel-, Gruppenstunden, Seminare, Kurse, Vorträge an. Eine Erfolgsgarantie der vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse kann nicht gewährt werden, da hierfür vordergründig der/die Teilnehmer/in in Verantwortung der Mitarbeit und Umsetzung steht/stehen.
§ 2 Teilnahmebedingungen
- Der teilnehmende Hund muss über einen ausreichenden Impfschutz (Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut) verfügen.
- Der teilnehmende Hund muss frei von Parasitenbefall und ansteckenden Krankheiten sein.
- Chronische (z.B. Einschränkung des Bewegungsapparates), akute Krankheiten (z.B. Durchfall) und die Läufigkeit einer Hündin sind vor dem Trainingsbeginn telefonisch mitzuteilen.
- Für den teilnehmenden Hund muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein und noch bestehen.
- Der teilnehmende Hund muss bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung ordnungsgemäß angemeldet sein
- Halter mit Hunden ohne Negativzeugnis nach Kategorie 2 der Bayerischen Kampfhundeverordnung, sowie Halter von illegal eingeführten und gehaltenen Hunden, sowie von Hunden der Kategorie 1 der Bayerischen Kampfhundeverordnung sind mit ihren Hunden von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 3 Vertragsabschluss und Zahlung
Bei Einzel- und Gruppentraining
- Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages verbindlich an, welcher durch eine Zusage und Bestätigung von „Der Hundeschulhof Ebern“ zustande kommt.
- Es gilt die Barzahlung nach der Übungseinheit.
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Training.
Bei Seminaren und Kursen
- Eine Anmeldung hierfür ist in schriftlicher Form erforderlich.
- Der Vertrag kommt mit Erhalt der Anmeldebestätigung zustande.
- Die Zahlung der Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen fällig. Ist die Veranstaltung in diesem Zeitraum, ist die Zahlung umgehend fällig.
Eine Anmeldung kann ohne Angaben von Gründen von „Der Hundeschulhof Ebern“ abgelehnt werden.
Die Preise richten sich nach dem aktuellen Preisverzeichnis.
Gemäß Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 UStG ist keine Umsatzsteuer in den Preisen enthalten und ausgewiesen.
§ 4 Rücktritt oder vorzeitiger Abbruch seitens des Teilnehmers
- Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Trainingsstunde ist diese in vollem Umfang fällig.
- Bei vorzeitigem Abbruch eines Seminars / Kurses werden die Gebühren nicht erstattet.
- Eine Absage von Einzel-/Gruppentraining muss 24 Stunden vorab telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
- Bei einer Absage/Stornierung von Seminaren/Kursen gilt:
- Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10 % des Teilnahmebeitrages
- Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40 % des Teilnahmebeitrages
- Bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung: 100 % des Teilnahmebeitrages
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 5 Rücktritt seitens „Der Hundeschulhof Ebern“
Alle Veranstaltungen / Leistungen können abgesagt oder verschoben werden, wenn
- Eine mangelnde Teilnehmerzahl vorliegt
- Eine Krankheit / Ausfall des Trainers vorliegt
- Höhere Gewalt vorliegt
In diesen Fällen werden Alternativtermine angeboten, oder bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet.
Der Veranstalter haftet jedoch nicht für eventuelle Schäden/Ausfälle, die dem Teilnehmer durch die Absage entstehen.
§ 6 Haftung
„Der Hundeschulhof Ebern“ als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. „Der Hundeschulhof Ebern“ haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren (Hunden) herbeigeführt werden.
Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten von „Der Hundeschulhof Ebern“ erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
§ 7 Salvatorische Klausel
- Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt (§ 139 BGB).
- Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 97437 Haßfurt